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Steuerpflichtige zur Suche von Vertretern der steuerberatenden Berufe -
Steuerberater - Fachanwälte - Steuerbevollmächtigte - Strafverteidiger -.
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nach § 3 StBerG befugte Person und/oder Vereinigung kann die Aufnahme in
das Verzeichnis beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie hier oder telefonisch unter
08031 / 93466, Herr Schrank.
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in der Regel kostenlos zu nutzen sind. Unter Umständen werden diese Dienste
aus diesen Gründen beworben.
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Die Steuerallee behält sich vor, diese Dienstleistungen zu
ergänzen, einzustellen oder den Anbieter zu wechseln. Die Linkliste und das
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Bei den aufgeführten Steuerberatern bzw.
Steuerberaterkanzleien handelt es sich nicht um qualitative Empfehlungen,
sondern um eine regionale Auflistung auf Basis der erteilten Auskünfte der
eingetragenen Berufsvertreter. Soweit in der Steuerallee einzelne
Rechtsgebiete angesprochen werden, erstreckt sich das Angebot der Beratung
allein auf eine der jeweiligen Berufsqualifikation im Rahmen des gesetzlich
zulässigen Umfangs für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
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Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und
Steuerberatungsgesellschaften leisten steuerberatende Tätigkeit nach den §§
1 ff. StBerG (Steuerberatungsgesetz) und eine gem. § 57 Abs. 3 StBerG mit
dem Beruf des Steuerberaters vereinbare Tätigkeit im Rahmen dieser
Rechtsgebiete. Eine uneingeschränkte Rechtsberatung wird ausdrücklich nicht
angeboten. Soweit rechtliche
Rahmengebiete berührt sind, erfolgt eine Beratung ausschließlich innerhalb
des § 5 Nr. 2 RBerG (Rechtsberatungsgesetz).
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